Der EuGH soll in dieser schwedischen Rs (FN 1) ua die Frage beantworten, ob eine Leistung an den Nutzer eines Elektrofahrzeuges, die im Aufladen des Fahrzeugs an einer Ladestation besteht, eine Lieferung eines Gegenstandes gem Art 11 Abs 1 iVm Art 15 Abs 1 RL 2006/112/EG darstellt.
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