Durch die VO (EU) 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise (FN 1) sollen bestimmte sog "Zufallsgewinne" besteuert werden. In Österreich wurde die Erhebung näher geregelt durch das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (FN .

