In dieser polnischen Rs (FN 1) wird dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der Grundsatz der Neutralität und der Verhältnismäßigkeit einer nationalen Bestimmung entgegensteht, die dem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug auf den Erwerb eines Rechts, der nur zum Schein im Sinne der nationalen zivilrechtlichen Vorschriften erfolgt ist, versagt.
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