In seinem Urteil vom 17. 3. 2022 hat der EuGH festgestellt, dass die Körperschaftsteuer auf Dividenden an ausländische Investmentfonds unionsrechtswidrig sein kann. Im Ausgangsverfahren hatte der AllianzGI-Fonds AEVN, ein OGAW offenen Typs mit Sitz in Deutschland (Verwaltungsgesellschaft ebenfalls mit Sitz in Deutschland), Dividenden aus Beteiligungen in Portugal erhalten, auf die portugiesische Quellensteuer (Körperschaftsteuer) einbehalten wurde.

