Unklar war, ob das Recht zum Vorsteuerabzug für Werbedienstleistungen (die Anbringung von Werbeaufklebern mit dem Firmenzeichen von Amper Metal auf Fahrzeugen bei der Teilnahme an einem Automobilrennen) zusteht.
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Unklar war, ob das Recht zum Vorsteuerabzug für Werbedienstleistungen (die Anbringung von Werbeaufklebern mit dem Firmenzeichen von Amper Metal auf Fahrzeugen bei der Teilnahme an einem Automobilrennen) zusteht.
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