Auch bei den innergemeinschaftlichen Versandhandelslieferungen soll ab 2021 die Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat erfolgen. Dazu wird die Lieferschwelle abgeschafft. Um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmer zu verringern, werden die innergemeinschaftlichen Versandhandelslieferungen in den EU One-Stop-Shop aufgenommen.
Schlagwörter: