Mit dem Mitte Dezember veröffentlichten Wartungserlass 2019 (FN ) erfolgte in den KStR 2013 neben der laufenden Wartung und der Einarbeitung der aktuellen VwGH-Rsp die Anpassung an rechtliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018), (FN ) die VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften (FN ) und das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020), (FN ) soweit dieses bei der Veranlagung für 2019 bereits zur Anwendung zu bringen ist. Den weitaus größten Teil der ca 150 Seiten Wartungserlass nimmt die erstmalige Einarbeitung der Hinzurechnungsbesteuerung und des neuen Methodenwechsels ein; beides Bestimmungen, die mit JStG 2018 in § 10a KStG eingeführt wurden. Dieser Beitrag behandelt die für die Praxis wichtigsten KStR-Aussagen zur Hinzurechnungsbesteuerung und zum Methodenwechsel neu und gibt einen Überblick über die bedeutsamsten übrigen Anpassungen in den KStR, insbesondere die aufgrund eines aktuellen Erkenntnisses des VwGH (FN ) notwendig gewordene Änderung der Sichtweise des BMF hinsichtlich nicht getilgter Verbindlichkeiten in der Liquidation und der Liquidation von Gruppenmitgliedern.