In Zeiten, in denen Datenbankstudien zur Dokumentation von fremdverhaltenskonformer Gestaltung von Verrechnungspreisen längst State of the Art sind, wird die Unterscheidung zwischen Auftragsfertiger und Lohnfertiger immer häufiger in den Blickpunkt der Betriebsprüfungen gerückt. Die in der Praxis, lediglich aufgrund marginaler Unterschiede im Detail der Ausgestaltung, ohnehin schon schwierig zu ziehende Grenze zwischen diesen beiden Organisationstypen verschwimmt aufgrund am (Vertrags-)Papier definierter Funktionen und Risiken, welche in der täglichen Praxis nicht in dieser Form gelebt werden, zusehends.