Ein Steuerpflichtiger stellte aufgrund einer an ihn ergangenen Strafverfügung iZm der Parkometerabgabe einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach AVG wegen fehlender Zustellung. Allerdings wurde das Schriftstück von einem Zustellbevollmächtigten übernommen. Die Zustellung geriet aus gesundheitlichen Gründen jedoch in Vergessenheit. (FN )