Die KStR haben bisher bei der sog "Wurzelausschüttung" KESt auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgesehen. Im Lichte der Judikatur des VwGH wurden diese Richtlinien nun geändert.
Schlagwörter:
Vermietung an Gesellschafter; Wurzelausschüttung; Vorsteuerabzug; funktionierender Mietenmarkt; Renditemiete.