Entscheidung: EuGH 25.07.2018, C-140/17 , Gmina Ryjewo
Schlagwörter:
Mehrwertsteuer; Polen; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Investitionsausgaben; Investitionsgut; Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer; Erwerb; Hoheitsgewalt; Berichtigung; als Investitionsgüter erworbene Immobilien; Einrichtung des öffentlichen Rechts; Verwendung für eine steuerpflichtige Tätigkeit; Verwendung für eine nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit; Zeitpunkt; Eigenschaft als Steuerpflichtiger; Hoheitsträger