Entscheidung: EuGH 18.01.2017, C-37/16 , SAWP
Schlagwörter:
Mehrwertsteuer; Umsatzsteuer; Steuerpflicht; Reprographievergütung; Polen; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Urheber; Künstler; Tonbandgeräte; unbespielte Datenträger; Geräte zur Aufzeichnung und Vervielfältigung; Dienstleistung; Importeure; Hersteller; Inhaber von Vervielfältigungsrechten; Speichermedienvergütungen; Speichermedien; Dienstleistung gegen Entgelt; Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten; Urheberrechtsvergütungen; Einräumung eines Vervielfältigungsrechts; Entrichtung von Abgaben an Verwertungsgesellschaften; Urheberrechtsabgaben; nicht mehrwertsteuerpflichtig; nicht umsatzsteuerpflichtig