Normen: § 8 KStG
Schlagwörter:
Ertragsteuern; Veräußerung eigener Aktien; Körperschaftsteuer; Erwerb von eigenen Aktien; Kapitalgesellschaft; Einlagen; Einlagenrückzahlungen; steuerneutrale Einlagenrückzahlung; Erwerb eigener Anteile; rechtsgeschäftlicher Erwerb eigener Aktien; Aktienrückkauf; Gewinne aus der Veräußerung rückerworbener eigener Anteile; Aktiengesellschaft (AG); Anschaffung eines Wirtschaftsguts; spätere Wiederveräußerung eigener Anteile; eigene Anteile; eigene Aktien; Rückerwerb von Aktien; Beteiligungserwerbe; Beteiligungsverkäufe; Beteiligungsveräußerungen; Einlagevorgänge; Entnahmevorgänge