Normen: EU-AbgÄG 2016, BGBl I Nr 77/2016; § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG; § 53a Abs 3 ASVG; § 5 Abs 2 ASVG
Schlagwörter:
EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (EU-AbgÄG 2016); Aushilfen; steuerbefreite Aushilfskräfte; Einkommensteuer; Steuerbefreiung; geringfügiges Beschäftigungsverhältnis; Geringfügigkeit; Vollversicherung; steuerfreie Beschäftigung; begünstigte Aushilfstätigkeit; Arbeitgeber von Aushilfskräften; Voraussetzungen für die Steuerbefreiung; 18-Tage-Regelung; Aushilfskraft; selbständige (Teilzeit-)Beschäftigung; nichtselbständige (Teilzeit-)Beschäftigung; Selbständigkeit; Spitzenzeiten; Stoßzeiten; Substitution einer Arbeitskraft; Ersatz einer ausgefallenen Arbeitskraft; Pensionisten; Studenten; Arbeitslose; selbständige Erwerbstätigkeit; unselbständige Erwerbstätigkeit; Einkaufssamstage; befristetes Dienstverhältnis; Lohnsteuer; Sozialversicherungsbeiträge; Aushilfstätigkeit