Entscheidung: EuGH 26.07.2017, C-386/16 , Toridas UAB
Schlagwörter:
Mehrwertsteuer; Binnenmarkt; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; bewegte Lieferung; Litauen; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Beförderung; Steuerbefreiung; Dreiecksgeschäfte; Zuordnung der Warenbewegung; innergemeinschaftliche Lieferung; Bearbeitung von Gegenständen vor ihrer Versendung (Beförderung); Reihengeschäfte; Transportveranlassung durch den mittleren Unternehmer; Zuordnung der bewegten Lieferung; Lieferung von Gegenständen