Entscheidungen: VwGH 25.04.2016, Ro 2015/16/0031; VwGH 21.11.2013, 2011/16/0221
Schlagwörter:
Verkehrsteuern; Verbrauchsteuern; Kraftfahrzeugsteuer; NoVA; Normverbrauchsabgabe; KfZ-Steuer; Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung; Monatsfrist des § 82 Abs 8 KFG 1967; nicht unterbrechbare Erledigungsfrist; Kraftfahrgesetz; Unterbrechung; vorübergehende Verbringung aus dem Inland; NoVA-Pflicht; Rückverbringung des Fahrzeuges in das Inland; Zulassungspflicht; inländische Zulassung; monatliche Ausbringung eines überwiegend im Inland verwendeten Fahrzeuges; Unterbrechbarkeit der Frist des § 82 Abs 8 KFG 1967; Österreich; Fahrzeug mit deutscher Zulassung; Standortvermutung des § 82 Abs 8 KFG 1967; unterbrechbare Frist; Firmenwagen; Überlassung eines Firmenfahrzeuges; deutscher Arbeitgeber; österreichischer Arbeitnehmer; Gegenbeweis; dauernder Standort im Inland; monatliche Ausbringung und Wiedereinbringung eines Fahrzeuges mit Standort im Inland