Normen: § 22 BAO
Schlagwörter:
Abgabenverfahren; Einkommensteuer; Verluste aus der Veräußerung; unentgeltliche Anteile an einer Kapitalgesellschaft; unentgeltlich erworbener Anteil an einer Kapitalgesellschaft; Rechtsvorgänger; Einkünfteerzielungsabsicht; Gestaltungsmissbrauch; unentgeltlicher Anteilserwerb; Veräußerungsverlust; Rechtsnachfolger; Schenkung von Kapitalgesellschaftsanteilen; unentgeltlich erworbene Kapitalgesellschaftsanteile; unentgeltliche Übertragung eines Gesellschaftsanteils; Geschäftsanteil an einer GmbH; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten; Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften