Normen: Art 258 AEUV
Schlagwörter:
Deutschland; Frankreich; Mehrwertsteuer; Mehrwertsteuerbefreiung; geteilte Dienstleistungen; ermäßigter Steuersatz; Kostenteilungszusammenschlüsse; landwirtschaftliche Erzeugnisse, die nicht für die Herstellung von Nahrungs- oder Futtermittel oder für Verwendung in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt sind;