Entscheidung: EuGH 26.03.2014, C-499/13 , Marian Macikowski
Schlagwörter:
Unionsrecht; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Polen; Zwangsvollstreckung; Immobilien; Besteuerung der Lieferung von Grundstücken; Gerichtsvollzieher; Zwangsversteigerungsverfahren; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Mehrwertsteuer; Steuerschuldnerschaft; Grundstücksverkauf; Verpflichtung zur Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer; Schadenersatzpflicht und Haftung des Gerichtsvollziehers für den Fall, dass die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wird;