Entscheidung: BFG 06.11.2014, RV/7102513/2010
Schlagwörter:
Umsatzsteuer; Privatstiftungssteuerrecht; Privatstiftung; Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken; steuerliche Anerkennung; Begünstigter; Mietvertrag; Mietverhältnis; Stifter; Vorsteuerabzug; Vorsteuern; Errichtung eines Wohnhauses; Fremdüblichkeit; Angemessenheit; Mietentgelt; unternehmerische Tätigkeit; Abzugsfähigkeit; Mieteinnahmen; Fremdvergleich; Ertragswertverfahren; Nutzungsüberlassung; Wohngebäude; Wohnimmobilie; marktkonforme Vermietung; Renditemiete; Naheverhältnis;