Entscheidung: EuGH 2. 10. 2014, Rs C-446/13 , Fonderie 2A
Schlagwörter:
Mehrwertsteuer; Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Ort; innergemeinschaftliche; Lieferung; Gegenstände; Bearbeitung; Mitgliedstaat; Liefergegenstand; Erwerber; Beförderung; Versendung; Verkäufer; Endbearbeitung; Umsatzsteuer; Ausgangsmitgliedstaat; Bestimmungsmitgliedstaat; vor der; Auslieferung; Abnehmer; Dienstleister; Steuerbefreiung; Steuerpflicht; unbearbeiteter; Verbringung; Verarbeitung; innergemeinschaftlicher Warenverkehr; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Ort der steuerbaren Umsätze; Lohnveredler; Inlandslieferung; nach der; Endkunde; Lieferant;