Entscheidung: EuGH C-276/14 , Gmina Wroclaw
Schlagwörter:
Mehrwertsteuer; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Vorabentscheidungsersuchen; Polen; polnisches; Organisationseinheit; Gemeinde; Steuerpflicht; Tätigkeiten; im Rahmen der öffentlichen Gewalt; Unabhängigkeit; lokaler Hoheitsträger; keine; Selbständigkeit;