Normen: Art 258 AEUV
Schlagwörter:
Vertragsverletzungsverfahren; Steuerwesen; Frankreich; Deutschland; Niederlande; Mehrwertsteuerbefreiung; Wassersportaktivitäten; gemeinnützige Organisation; freiwillige; fest angestellte; Mitarbeiter; persönliche; eigenhändige; Unterschrift; Mehrwertsteuererstattung; Antrag; Sportveranstaltungen; Steuerbefreiung; ermäßigter Mehrwertsteuersatz; außerhalb der EU; Ansässigkeit; Nordirland; Vereinigtes Königreich Großbritannien; Lieferung; energiesparende Materialien; Anbringung; Drittländer; Nicht-EU-Länder; Diskriminierung;