Entscheidung: EuGH 09.07.2015, C-331/14 , Trgovina Prizma
Schlagwörter:
Mehrwertsteuer; Umsatzsteuer; Unternehmensvermögen; Privatvermögen; Unternehmereigenschaft; Verkauf von Baugrundstücken; Vorsteuerabzug; Begriff des Steuerpflichtigen; Erwerb von Liegenschaften zum Zweck der Errichtung und des Verkaufs eines Einkaufszentrums; Kriterium der Nachhaltigkeit; unternehmerische Tätigkeit; wirtschaftliche Tätigkeit; Verkauf von Grundstücken aus dem Privatvermögen; Verkauf von Privatgrundstücken; Immobiliengeschäfte; selbständiger Unternehmer;