Normen: Art 26 Abs 1 lit a der RL 2006/112/EG ; Art 168 der RL 2006/112/EG
Schlagwörter:
Vorsteuer; Mehrwertsteuer; Abzug; Kraftfahrzeuge; Kfz; Italien; italienische; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Sonderregelung; Ausgaben; Recht; gemischt genutzte; private; betriebliche; Nutzung; Einschränkung; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; nicht ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendete;