Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS vom 28.4.2011 behandelt die Frage, ob die Aufwendungen für einen Wohnungswechsel wegen Gesundheitsgefährdung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG
Schlagwörter: