Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS vom 18.3.2011 behandelt die Frage, unter welchen Bedingungen Abrisskosten zu den Herstellungskosten zählen und wann in diesem Zusammenhang eine Teilwertabschreibung nötig ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 EStG
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