§ 105 Abs 5 ArbVG; § 105 Abs 3 ArbVG
Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit der Kündigungsanfechtung bei Kündigung aufgrund eines verpönten Motivs. Er zeigt anhand der ständigen Rechtssprechung auf, welche Anforderungen an den Gegenbeweis durch den Arbeitgeber gestellt werden und geht dabei insbesondere auf die Verteilung Beweislast in solchen Fällen ein.