Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS vom 31.5.2011 geht auf die Möglichkeit der GrESt-Erstattung bei einvernehmlicher Rückgängigmachung einer Schenkung ein und was bei der Rückübertragung von geschenkten Grundstücken zu beachten ist.
Rechtsgrundlagen: § 17 GrEStG