§ 3a UStG
Die Autorin geht auf eine Entscheidung des VwGHs ein, der sich mit der USt-Pflicht für Sponsorengelder bei Sportlern auseinandersetzte. Er prüfte dabei u.a. aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht, ob derartige Gelder als Werbeleistung zu qualifizieren sind, ob diese der sportlichen Haupttätigkeit zuzuordnen sind und ob diese Pflicht vom jeweiligen Leistungsort bzw. Tätigkeitsort der sportlichen Tätigkeit abhängig ist.