Art 49 AEUV; Art 31 des EWR-Abkommens
In der Rs C-64/11 hat der EuGH zu klären, ob Spanien gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben verstößt, da eine Wegzugsteuer (samt Aufdeckung stiller Reserven) dann vorgesehen ist, wenn Unternehmen nicht länger im Inland steueransässig bleiben oder, wenn es zur Verlegung von Wirtschaftsgütern in andere Staaten der EU kommt.