Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hatte der UFS zu beurteilen, inwieweit eine unrichtige Auskunft, die im Infocenter des Finanzamts einem Steuerpflichtigen erteilt wurde (hier: betreffend die Frage der Umsatzsteuerpflicht beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus einem EU-Land), zur Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten gem. § 236 BAO führen kann.
Rechtsgrundlagen: § 236 BAO