Der Beitrag informiert über die Ansichten von GA Mazak, die er iR seiner Schlussanträge zur Rs C-253/09 , Kommission/Ungarn vorgebracht hat. Es stellt sich die Frage, ob Ungarn, da es die Höhe der Grunderwerbsteuer iZm Ersatzanschaffungen bei Wohneigentum davon abhängig macht, ob eine Wohnung im Ausland oder im Inland liegt, gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben verstößt. Mit einer Anmerkung der Verfasser.