Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, inwieweit Italien auch in Zukunft die Anwendung einer dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem entgegenstehenden Bestimmung gestattet ist betreffend die Beschränkung des Vorsteuerabzugsrechts bei Kfz, die nicht nur zu Geschäftszwecken eingesetzt werden.