Zusammenfassung: Der BFH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung ua dahingehend, wann im Ausnahmefall ausländische Betriebsstättenverluste in Deutschland endgültig zum Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 8 EStG
Zusammenfassung: Der BFH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung ua dahingehend, wann im Ausnahmefall ausländische Betriebsstättenverluste in Deutschland endgültig zum Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 8 EStG