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Sind pauschalierte Aufwandsentschädigungen iSd § 49 Abs 7 ASVG nachzuweisen?

SozialversicherungsrechtAufsatzDr. Stefan Steiger, StBtaxlex 2010, 285 - 287 Heft 7 v. 1.7.2010

Zusammenfassung: Steiger geht in seinem Beitrag der Frage nach, ob es eine Nachweispflicht für pauschalierte Aufwandsentschädigungen gem. § 49 Abs 7 ASVG seitens des Sozialversicherten (respektive des Dienstgebers) gibt.

Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 7 ASVG; ASRÄG 1997, BGBl Nr 139/1997

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