Zusammenfassung: Fraberger und Papst gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, ob dann, wenn keine Vergleichbarkeit zwischen einer ausländischen und einer österreichischen Privatstiftung gegeben ist, in jedem Fall das Stiftungsvermögen und die Einkünfte daraus den Stiftern (Treugebern) zuzurechnen sind. Ist es auch möglich, dass das Stiftungsvermögen und die erzielten Einkünfte der ausländischen Privatstiftung als Treuhänder zugerechnet werden?