Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die von GA Mengozzi in seinen Schlussanträgen vertretene Rechtsauffassung zu den Rs C-538/08 und C-33/09 , X-Holding und Oracle Nederland. Dabei geht es im Wesentlichen um Fragen betreffend die Zulässigkeit eines (teilweisen) Ausschlusses des Vorsteuerabzugsrechts bei bestimmten Gegenständen und Dienstleistungen. Mit Anmerkungen der Verfasser.