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E-Mail ohne Ausdruck

GebührenrechtJudikaturDr. Christian Huber, WP/StB; Dr. Peter Pichler, StBtaxlex-SRa 2010/18taxlex-SRa 2010, 65 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Vertrag, der zwar in Form eines E-Mails mit sicherer digitaler Signatur vorliegt, jedoch nicht ausgedruckt ist, als Urkunde qualifiziert werden kann. Was gilt als Urkunde aus Sicht des Gebührenrechts?

Rechtsgrundlagen: § 15 GebG

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