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Vergessen eines Freibetrags ist kein Wiedereinsetzungsgrund

SteuerrechtJudikaturDr. Christian Huber, WP/StB; Dr. Peter Pichler, StBtaxlex-SRa 2010/13taxlex-SRa 2010, 27 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 308 BAO

Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob das Vergessen, den FBiG in der Einkommensteuererklärung und im Formular E 1a anzugeben, einen Wiedereinsetzungsgrund darstellt.

VwGH 2.9.2009, 2009/15/0096

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