Der Beitrag informiert das Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Rs C-427/10 , Banca Antoniana Popolare Veneta. Der EuGH hat sich darin mit Fragen hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung von einerseits Erwerber/Dienstleistungsempfänger und andererseits Veräußerer/Dienstleistungserbringer zu befassen im Bezug auf den Erstattungsanspruch der Mehrwertsteuer, die rechtsgrundlos entrichtet wurde.