Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung befand der UFS, ob Abfertigungszahlungen, die bei einer Betriebsaufgabe anfallen, zur Kürzung des Aufgabegewinns führen oder, ob diese nachträgliche Betriebsausgaben sind.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG; üüEStR, Rz 3351a