Zusammenfassung: Welche Aufwendungen werden mit dem Pendlerpauschale und dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten? Ist es gestattet, Kilometergelder als Werbungskosten zum Abzug zu bringen, wenn Dienstreisen zwischen dem Einsatzort und der Wohnung erfolgen, ohne dass hierbei die Arbeitsstätte aufgesucht wird? Was gilt in dem Fall, dass die zu einem Einsatzort erfolgenden Dienstreisen pro Monat zu einem überwiegenden Anteil von der Wohnung aus unternommen werden? In der vorliegenden Entscheidung nahm der UFS zu vorstehenden Fragen Stellung.