Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte der UFS ua fest, inwieweit dann ein entgeltlicher Anteilserwerb vorliegt, wenn ein Kommanditist aus einer Kommanditgesellschaft ausscheidet, er von dieser abgefunden wird und sein Anteil im Wege der Anwachsung auf die übrigen Gesellschafter übergeht. Was bedeutet dies für den Fristenlauf der Sieben-Jahres-Frist im Hinblick auf die Hälftesteuersatzbegünstigung beim Anteilsverkauf?
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 EStG