Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Entscheidung des Rates, die Deutschland und Luxemburg dazu ermächtigt, bei der Erneuerung und Erhaltung einer Grenzbrücke zwischen den beiden Ländern vom Grundsatz des räumlichen Anwendungsbereichs der MwSt abzuweichen.
Rechtsgrundlagen: Art 5 RL 2006/112