Zusammenfassung: Der BFH stellte in dieser Entscheidung klar, ob es zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs gehört, dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Ebenso äußerte er sich dahingehend, ob bei einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung der Vorsteuerabzug nach dem geltenden Grundsatz des Vertrauensschutzes in Betracht kommen kann.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG