§ 12 UStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine Gemeinde hinsichtlich gemischt genutzter Gebäude (Grundstücke) den Vorsteuerabzug geltend machen kann, wenn diese dem Hoheitsbereich (der nicht unternehmerischen Sphäre) zuzuordnen sind.