§ 7 GlBG; § 12 GlBG
In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der OGH mit den Termini der "geschlechtsbezogenen Belästigung" und der "sexuellen Belästigung" zu befassen ebenso wie mit Fragen betreffend ein daraus resultierender Schadenersatzanspruch. Mag. Gerhartl nimmt dazu persönlich Stellung.