Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten betreffend die Frage, wem Einkünfte für höchstpersönliche Tätigkeiten einkommensteuerlich zuzurechnen sind.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG
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Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten betreffend die Frage, wem Einkünfte für höchstpersönliche Tätigkeiten einkommensteuerlich zuzurechnen sind.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG
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