§ 8b dKStG; § 34 Abs 4 Satz 1 Nr 2 dKStG
Der EuGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend eine Regelung im deutschen Körperschaftsteuerrecht zu befassen, die den zeitlichen Eintritt des Verbots des Abzugs von Gewinnminderungen iZm Beteiligungen an Kapitalgesellschaften davon abhängig macht, ob die Beteiligung an einer inländischen oder an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten wird.